Hier können anästhesiologische Kliniken und Abteilungen, bzw. die entsprechenden Krankenhäuser Ihren Bedarf an zusätzlicher ärztlicher und / oder pflegerischer Mitarbeit im Bereich Anästhesie / Intensivmedizin und ggf. Notfallmedizin eintragen.

Mit der Eintragung unter dem Reiter „Bedarf an  Unterstützung“ erklären Sie Ihr Einverständnis, dass wir Ihre Daten in Listenform innerhalb dieser Webseite veröffentlichen. Wichtig ist, dass derjenige, der sich durch Ihre Bedarfsanzeige angesprochen fühlt, einen Ansprechpartner mit erreichbaren Kontaktdaten Ihrer Institution erkennen kann, damit der Kontakt unmittelbar zustande kommen kann. BDA / DGAI können nicht in jedem Einzelfall den Kontakt vermitteln.

Mit der Eintragung unter diesem Reiter erklären Sie auch, dass Sie als Institution für den Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz freiwilliger Mitarbeiter sorgen bzw. dass die Voraussetzungen für den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen gegeben sind. Ggf. finanzielle Ausgleiche müssen zwischen Institution und „freiwilligem Mitarbeiter“ bilateral geklärt werden.

Zur Eintragung der Bedarfsanzeige